Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.klinik-sonnenblick.de veröffentlichte Website der Deutschen Rentenversicherung.
Grundlage dieser Erklärung
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Hessen ist dazu verpflichtet, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind die EU-Richtlinie 2016/2102, die Behindertengleichstellungsgesetze des Landes und des Bundes (HessBGG, BGG) sowie die Verordnungen zu Barrierefreier Informationstechnik (HVBIT, BITV 2.0). Nach einer vorläufigen Selbstbewertung im Dezember 2025 soll baldmöglichst auch eine Prüfung auf Barrierefreiheit von Experten durchgeführt werden.
Diese Erklärung wurde am 17.12.2025 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt der Reha-Klinik Sonnenblick unter der URL www.klinik-sonnenblick.de ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Es gibt Inhalte, die für Menschen mit Behinderungen nicht vollständig abrufbar beziehungsweise zugänglich sind.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Einige Inhalte sind visuell als Listen oder Überschriften aufbereitet, ohne, dass sie semantisch als solche ausgezeichnet wären.
- Die Beschriftung des Suchfeldes ist für Nutzende eines Screenreaders nicht vollständig zugänglich. Hier fehlt ein Hinweis, dass der Suchbegriff nicht mit einem Fragezeichen oder Sternchen beginnen darf.
- Es fehlen auf der gesamten Website Auszeichnungen von wichtigen Landmarks wie der Navigation, des Headers und des Hauptinhaltsbereichs. Die Suchfunktion der Website ist nicht zugänglich als Region ausgezeichnet und lässt sich daher für Nutzende von Screenreadern nicht als solche ansteuern.
- Beim Betätigen der Sprungmarke in den Hauptinhalt wird die Seitenüberschrift übersprungen. Der Fokus wird unmittelbar unterhalb der Überschrift gesetzt.
- Nicht alle Elemente lassen eine Vergrößerung im Browser zu. An einigen Stellen werden dann Inhalte verdeckt.
- Der Tastaturfokus ist nicht auf allen Elementen gut erkennbar.
- Das Kontrastverhältnis von grafischen Bedienelementen ist teilweise zu gering gegenüber der Hintergrundfarbe.
- Inhalte und Erklärungen in Gebärdensprache sind aktuell nur für das übergreifende Angebot der DRV Bund verfügbar, nicht speziell für die Klinik Sonnenblick der DRV Hessen.
- Eine Erklärung zur Seitennavigation in Leichter Sprache ist aktuell noch nicht verfügbar.
Begründung
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen arbeitet beständig an der Verbesserung ihrer Portale und konnte aufgrund der Fülle des Materials aller Portale noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Nicht barrierefreie Dokumente
Nicht-barrierefreie Inhalte finden sich derzeit vor allem in folgenden Bereichen:
PDF-Dokumente zum Download
Während wir unsere Broschüren im PDF-Format in der Regel kurz nach dem Erscheinen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente. Bei Fachpublikationen und Pressemeldungen etwa, die vor September 2018 erschienen und nicht Teil eines aktiven Verwaltungsverfahrens sind, ist allgemein keine nachträgliche Umarbeitung in barrierefreie PDF-Dokumente vorgesehen. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter pressestelle@drv-hessen.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
Anmerkung zu unserem Formularangebot
Alle Formulare der Deutschen Rentenversicherung werden primär im eAntrag-Portal in barrierefreier Form angeboten.
Sollten Sie ein Antragsformular aus dem Formularangebot unserer Homepage benötigen, das bisher nicht barrierefrei für Sie zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter pressestelle@drv-hessen.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie das Formular benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir es Ihnen senden dürfen.
Begründung
Die Deutsche Rentenversicherung Bund arbeitet beständig an der Verbesserung ihrer Portale und konnte aufgrund der Fülle des Materials aller Portale noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.
Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.klinik-sonnenblick.de auffallen, wenden Sie sich gerne an unsere gemeinsame Online-Redaktion. Diese wird von unserem Träger Deutsche Rentenversicherung Hessen gestellt. Unter folgenden Adressen können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Referat Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und interne Kommunikation
Städelstraße 28
60596 Frankfurt am Main
E-Mail-Adresse: pressestelle@drv-hessen.de
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unserer Webseite www.klinik-sonnenblick.de unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden.
Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Webseite der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium Gießen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Stabsstelle LBIT – Landeskompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2902
Fax: 0611 32764-4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Internet:
https://lbit.hessen.de/durchsetzungs-und-ueberwachungsstelle