Begleitperson
Begleitpersonen werden bei frühzeitiger Anmeldung beziehungsweise nach Verfügbarkeit gemeinsam mit dem jeweiligen Rehabilitanden im Doppelzimmer untergebracht. In einem Pauschalsatz, der von der Begleitperson zu entrichten ist, sind die Mahlzeiten, die Teilnahme an den Gruppentherapien sowie die Nutzung aller Freizeitmöglichkeiten, die in der Klinik zur Verfügung stehen, enthalten. Für Begleitpersonen wird eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit benötigt.